Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?
Die Steuern und Abgaben für Strom betragen in etwa 40 % des Gesamtstrompreises:
Umsatzsteuer: Zurzeit beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer 19 % auf privaten und auch auf öffentlich verbrauchten Strom.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist vielen als Ökosteuer bekannt. Sie wurde 1999 eingeführt und soll die Stromverbraucher dazu anregen auf Ihren Stromverbrauch zu achten und ihn zu minimieren.
EEG-Umlage: EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare Energien Gesetz. Demnach sind die Stromversorgungsunternehmen in der Pflicht einen Teil Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Der gesetzlich festgelegte Preis hierfür ist höher als für nicht regenerative Energie. Das Gesetz sorgt dafür, dass ein höherer Anteil regenerativer Energie im Stromnetz aufzuweisen ist und damit der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert wird. Die bei den Stromversorgern auflaufenden Mehrkosten für die erneuerbare Energie werden auf alle Stromverbraucher bundesweit umgelegt.
KWKG-Umlage: KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Sie dient zur Förderung der Stromgewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, da diese Anlagen eine gute Umweltbilanz haben. Sie wird auch auf alle Stromverbraucher bundesweit umgelegt.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Städte und Gemeinden gezahlt. Sie deckt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen ab. Geregelt ist dies durch die Konzessionsabgabenverordnung.
