Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
So wird der Stromvertrag gekündigt
Sie können Ihren Stromvertrag kündigen, aber achten Sie auf die Voraussetzungen dafür.
Finden Sie Ihre Kündigungsfrist heraus. Wenn Sie bei Ihrem Vertragsabschluss eine lange Laufzeit, beispielsweise einen Jahresvertrag, vereinbart haben, müssen Sie sich daran halten. In diesem Fall können Sie erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit Ihren Vertrag kündigen. Kündigen Sie auf jeden Fall fristgerecht, um eine automatische Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen. In einigen Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit ist auch keine automatische Verlängerung bei Nichtkündigung vereinbart, so dass dieser Vertrag dann einfach auslaufen würde.
Bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können Sie Ihren Stromvertrag immer kündigen, ohne Fristen einzuhalten. Notieren Sie sich Ihren Zählerstand und geben Sie ihn bei der Abmeldung Ihres Stromvertrages an. Nun wird Ihnen eine Abschlussrechnung, in der eventuelle Nachzahlungen oder Rückerstattungen ausgewiesen sind, erstellt.
Ihren Vertrag sollten Sie immer in Schriftform kündigen. Generell langt ein kurzes und einfaches Schriftstück. Sie müssen Name, Anschrift und Kundennummer sowie Zählernummer und Zählerstand in der Kündigung angeben. Wenn Sie in kurzer Zeit umziehen, sollten Sie auch die neue Adresse für die Abschlussrechnung sowie eventuell die neue Bankverbindung, für den Fall einer Rückerstattung, angeben. Um sicher zu gehen, dass die Kündigung beim Stromanbieter eingeht, können Sie den Brief als Einschreiben versenden. Somit haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung bei Ihrem Anbieter angekommen ist.
Bei einer Kündigung durch einen Anbieter-Wechsel wickelt in der Regel der neue Anbieter alle notwenigen Formalitäten ab. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrem neuen Anbieter ab.
Der Stromvertrag kann nicht nur durch den Kunden, sondern auch vom Anbieter gekündigt werden. Dies kann geschehen, wenn die Stromrechnungen nicht gezahlt werden oder der Anbieter nachweisen kann, dass bei der Abgabe des Zählerstands absichtlich vom Kunden gelogen wurde. Dies kann sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
