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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Ökostrom?
  • Was muss ich bei der Kündigung beachten?
  • Ändert sich etwas bei meinem Stromzähler?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?

So wird der Stromvertrag gekündigt

Sie können Ihren Stromvertrag kündigen, aber achten Sie auf die Voraussetzungen dafür.

Finden Sie Ihre Kündigungsfrist heraus. Wenn Sie bei Ihrem Vertragsabschluss eine lange Laufzeit, beispielsweise einen Jahresvertrag, vereinbart haben, müssen Sie sich daran halten. In diesem Fall können Sie erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit Ihren Vertrag kündigen. Kündigen Sie auf jeden Fall fristgerecht, um eine automatische Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen. In einigen Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit ist auch keine automatische Verlängerung bei Nichtkündigung vereinbart, so dass dieser Vertrag dann einfach auslaufen würde.

Bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können Sie Ihren Stromvertrag immer kündigen, ohne Fristen einzuhalten. Notieren Sie sich Ihren Zählerstand und geben Sie ihn bei der Abmeldung Ihres Stromvertrages an. Nun wird Ihnen eine Abschlussrechnung, in der eventuelle Nachzahlungen oder Rückerstattungen ausgewiesen sind, erstellt.

Ihren Vertrag sollten Sie immer in Schriftform kündigen. Generell langt ein kurzes und einfaches Schriftstück. Sie müssen Name, Anschrift und Kundennummer sowie Zählernummer und Zählerstand in der Kündigung angeben. Wenn Sie in kurzer Zeit umziehen, sollten Sie auch die neue Adresse für die Abschlussrechnung sowie eventuell die neue Bankverbindung, für den Fall einer Rückerstattung, angeben. Um sicher zu gehen, dass die Kündigung beim Stromanbieter eingeht, können Sie den Brief als Einschreiben versenden. Somit haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung bei Ihrem Anbieter angekommen ist.

Bei einer Kündigung durch einen Anbieter-Wechsel wickelt in der Regel der neue Anbieter alle notwenigen Formalitäten ab. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrem neuen Anbieter ab.

Der Stromvertrag kann nicht nur durch den Kunden, sondern auch vom Anbieter gekündigt werden. Dies kann geschehen, wenn die Stromrechnungen nicht gezahlt werden oder der Anbieter nachweisen kann, dass bei der Abgabe des Zählerstands absichtlich vom Kunden gelogen wurde. Dies kann sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

 

 
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Ihre Postleitzahl*
Postleitzahl Die Postleitzahl, an der in Zukunft der Strom bezogen werden soll.  
Richtwerte:
Single 2.000 kWh
2-Personen 3.500 kWh
4-Personen 5.000 KWh
Großfamilie 8.000 KWh
Ort Ort Bitte wählen Sie Ihren Ortsteil aus.
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Stromverbrauch*
Stromverbrauch Wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Verwenden Sie dazu einfach Ihre letzte Jahresrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters. Sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an die angezeigten Richtwerte halten:

Single ca. 2.000 kWh/Jahr
Paar ca. 3.500 kWh/Jahr
Familie ca. 5.000 kWh/Jahr
Familie Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh/Jahr
  kWh
Zahlweise/Abschlagszahlung Zahlweise/Abschlagszahlung Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen. Je mehr Sie voraus bezahlen (bis zu einer Jahresrechnung), desto günstiger ist der Tarif.
Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist Ihre Vorauszahlung in der Regel verloren.
Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit Es werden nur Tarife mit der maximalen gewünschten Vertragslaufzeit angezeigt. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher ist Ihre Flexibilität, wenn Sie zukünftig erneut wechseln wollen.
Verbraucherverbände raten zu einer maximalen Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Nutzung Nutzung Nutzen Sie den Strom privat oder als Firma? Als Firma wechseln Sie bitte zu gewerblich.    
nur Ökostrom-Tarife Es werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw. Kraft-Wärme-Kopplung produziert oder der Stromlieferant verpflichtet sich, für den CO2-Ausstoß entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen (Klima-Tarife).    
nachhaltiger Ökostrom Es werden nur Stromtarife angezeigt, die mit dem OK-Power-Label oder Grüner Strom Label ausgezeichnet sind oder deren Anbieter nachweisen kann, dass er in signifikantem Umfang in lokale Ökostromproduktion investiert.
Neukundenbonus berücksichtigen Viele Anbieter geben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus. Wenn Sie dieses Feld nicht abwählen, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt.    
kWh-Pakete und Tarife mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag anzeigen Bei Pakettarifen kaufen Sie eine feste Energiemenge. Sollte Ihr Verbrauch während der Vertragslaufzeit geringer sein, verfallen nicht genutzte Mengen. Mehrverbrauch wird in Rechnung gestellt - in der Regel zu einem höheren Preis als ortsüblich. Bei Tarifen mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag werden beim Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Verbrauchsgrenzen Preisaufschläge fällig. Sie sollten einen solchen Tarif nur wählen, wenn Sie Ihren Stromverbrauch gut einschätzen können und dieser relativ stabil ist.    
Tarife mit Kaution anzeigen Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Die Kaution ersetzt häufig die Bonitätsprüfung. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch Sonderabschlag genannt.
Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist die Kaution in der Regel verloren.
   
Nur Tarife mit Preisgarantie/Preisfixierung Wenn Sie diese Option wählen, garantiert Ihnen der Anbieter zumindest alle Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern und Abgaben. Damit können Sie sich gegen steigende Preise absichern. Die Preisgarantie (beste Garantie) umschließt alle Preisbestandteile, die Preisfixierung umschließt alle Preisbestanteile mit Ausnahme jeglicher Steuern und Abgaben.    
 
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