Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
Abmeldung
Die Abmeldung des Haushaltes bei dem Strom- anbieter gestaltet sich in aller Regel recht un- problematisch. Ist der Grund für die Abmeldung ein Umzug ohne dass jedoch der Stromanbieter gewechselt werden soll, muss dieser nur über den Zeitpunkt und die neue Adresse informiert werden, so dass zu keiner Zeit eine Nichtversor- gung besteht.
Im Falle eines Anbieterwechsels übernimmt der neue Versorger sämtliche Formalitäten der Abmeldung. Der Kunde muss bei einer Abmeldung dem neuen Versorger lediglich die per- sönlichen Daten, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand, den Namen des bisherigen Versorgers und die dortige Kundennummer mitteilen. Die Abmeldung ist durch den Auftrag an den neuen Stromanbieter für den Kunden abgeschlossen. Er wird von dem alten Strom- anbieter lediglich noch die Abschlussrechnung erhalten.
