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Häufig gestellte Fragen

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  • Ändert sich etwas bei meinem Stromzähler?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?

Atomausstieg

Der Begriff Atomausstieg ist vor allem aus der Anti-Atomkraft-Bewegung entstanden. Im Kern besagt der Atomausstieg die mittel- bis lang- fristige Abkehr von der Nutzung der Kernspal- tung in Atomkraftwerken zur Energiegewinnung. Ebenso beinhaltet der Atomausstieg keine neuen Atomkraftwerke zu bauen und bereits vorhande- ne Anlagen zu schließen.

Als Hauptargumente für den Atomausstieg werden neben der Gefahr eines nuklearen Unfalls auch das Problem der Lagerung atomarer Abfälle und der Gefahr für Menschen und Umwelt in der Umgebung der Atomkraftwerke angeführt. Als Gegenargument wird beispielsweise die Energieabhängigkeit genannt. Durch den Atomausstieg müsste der Energiebedarf anders ge- deckt werden.

Da bisher die erneuerbare Energieerzeugung nicht ausreicht, würde dies mit Hilfe von Kohle- kraftwerken passieren. Dies hätte jedoch einen erhöhten Kohlendioxidausstoß zur Folge. Andererseits würde der Druck erhöht, schneller auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen und diese effizienter zu nutzen.

Der Atomausstieg ist auch innerhalb der Politik ein geflügeltes Wort. In Deutschland wird derzeit wieder verstärkt über eine Verlängerung der Betriebsdauer der Atomkraftwerke debat- tiert.

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Zahlweise/Abschlagszahlung
Zahlweise/Abschlagszahlung
Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen, d.h. Sie zahlen zumindest einen Teil Ihres Stromverbrauches im Voraus. Je mehr Sie voraus bezahlen (bis zu einer Jahresrechnung), desto günstiger ist in der Regel der Tarif.
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Es werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme Kopplung produziert oder der Stromlieferant verpflichtet sich, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichmaßnahmen durchzuführen (Klima-Tarife).
   
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Viele Anbieter geben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus. Wenn Sie dieses Feld nicht abwählen, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt.
   
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Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch häufig Sonderabschlag genannt.
   
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Es werden nur Tarife mit einer Preisgarantie angezeigt. Dies ist hilfreich, wenn Sie glauben, daß die Strompreise im nächsten Jahre sehr stark steigen werden.
   
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