Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
EG-Gasrichtlinie
Die EG- Gasrichtlinie besteht seit 1998. Bei den EG-Gasrichtlinien handelt es sich um europä- ische Binnenmarktrichtlinien. Durch die EG-Gas- richtlinien verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, ihre Gasmärkte schrittweise zu öffnen. In Deutschland unterlagen im Jahr 2008 ca. 33 Pro- zent des Gasverbrauchs dem Wettbewerb.
Mit der Öffnung des Gasmarktes sollen die Gas- preise für alle Verbraucher günstiger und die Versorgung mit Gas verbraucherfreundlicher und umweltfreundlicher werden. Die durch die EG-Gasrichtlinien gewünschte Öffnung der Gasmärkte geht aber noch immer recht schleppend voran. Das liegt insbesondere an der lei- tungsgebundenen Versorgung. Die jeweilige Regierung hat aufgrund der EG-Gasrichtlinien dafür zu sorgen, dass jedem Marktteilnehmer ein diskriminierungsfreier Netzzugang gewährt wird. Im Jahr 2003 wurden die EG-Gasrichtlinien überarbeitet und heißen seitdem EU-Gas- richtlinien.
