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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Ökostrom?
  • Was muss ich bei der Kündigung beachten?
  • Ändert sich etwas bei meinem Stromzähler?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?

Gasströmungswächter

Der Gasströmungswächter ist eine der aktiven Sicherungsmaßnahmen von Gasanlagen. Alle neuen Gasanlagen müssen den Gasströmungs- wächter aufweisen. Bei älteren Anlagen muss der Gasstromwächter eingebaut werden, sobald eine Änderung an der Anlage vorgenommen wird. Sollte die Gasleitung absichtlich oder versehent- lich beschädigt werden, kommt es automatisch zu einer Unterbrechung des Gasdurchlaufs.

Der Gasströmungswächter registriert bei einer Beschädigung einen höheren Volumenstrom als den vorgesehenen. In diesem Fall kommt es vor dem Gasstromwächter zu einem Druck- abfall und gleichzeitig zu einer Druckdifferenz auf beiden Seiten. Daraufhin wird in das Lei- tungsventil, ein Verschlussteller, bewegt und so die Gaszufuhr unterbrochen. Bei einigen Mo- dellen öffnet sich das Gasventil nach der Reparatur wieder selbständig. Bei den meisten Mo- dellen wird der Gasströmungswächter vor dem Gaszähler eingebaut.

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Wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Verwenden Sie dazu einfach Ihre letzte Jahresrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters. Sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an die angezeigten Richtwerte halten:

Single ca. 2.000 kWh/Jahr
Paar ca. 3.500 kWh/Jahr
Familie ca. 5.000 kWh/Jahr
Familie Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh/Jahr
  kWh
Zahlweise/Abschlagszahlung
Zahlweise/Abschlagszahlung
Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen, d.h. Sie zahlen zumindest einen Teil Ihres Stromverbrauches im Voraus. Je mehr Sie voraus bezahlen (bis zu einer Jahresrechnung), desto günstiger ist in der Regel der Tarif.
Nutzung
Nutzung
Nutzen Sie den Strom privat oder als Firma? Als Firma wechseln Sie bitte zu gewerblich.
   
Nur Ökostrom-Tarife
Es werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme Kopplung produziert oder der Stromlieferant verpflichtet sich, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichmaßnahmen durchzuführen (Klima-Tarife).
   
Neukundenbonus berücksichtigen
Viele Anbieter geben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus. Wenn Sie dieses Feld nicht abwählen, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt.
   
Tarife mit Kaution anzeigen
Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch häufig Sonderabschlag genannt.
   
Preisgarantie
Es werden nur Tarife mit einer Preisgarantie angezeigt. Dies ist hilfreich, wenn Sie glauben, daß die Strompreise im nächsten Jahre sehr stark steigen werden.
   
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