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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Ökostrom?
  • Was muss ich bei der Kündigung beachten?
  • Ändert sich etwas bei meinem Stromzähler?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?

Grundlast

Der Begriff Grundlast wird  in der Regel im Zu- sammenhang mit der Stromerzeugung verwen- det. Über die Grundlast wird die Netzbelastung bezeichnet, die während eines kompletten Tages nicht unterschritten wird. Es gibt Kraftwerke, die im Grundlastbereich arbeiten. Die Kraftwerke ar- beiten demnach den ganzen Tag und sorgen für eine kontinuierliche Versorgung mit Strom.

Die Grundlastkraftwerke weisen kostengünstige Stromentstehungskosten und eine träge Re- gelbarkeit auf. Dazu gehören beispielsweise Kernkraftwerke oder Braunkohlekraftwerke. Da auch die Nacht mit in die Grundlast eingerechnet wird, richtet sich diese maßgeblich nach In- dustriebetrieben, die auch in der Nacht produzieren. Gleichzeitig besteht ein Interesse der Stromerzeuger die Grundlast langfristig zu prognostizieren, da es sehr kostenintensiv ist, die Energie kurzfristig bereit zu stellen.

Wird die errechnete Grundlast unterschritten, schalten die Energieversorger zusätzliche Ver- braucher wie Nachtspeicherheizungen oder Pumpspeicherkraftwerke ein. Wird der errechnete Wert der Grundlast überschritten, wird zusätzliche Energie durch Spitzenlastkraftwerke be- reitgestellt.

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Wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Verwenden Sie dazu einfach Ihre letzte Jahresrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters. Sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an die angezeigten Richtwerte halten:

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Familie ca. 5.000 kWh/Jahr
Familie Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh/Jahr
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Zahlweise/Abschlagszahlung
Zahlweise/Abschlagszahlung
Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen, d.h. Sie zahlen zumindest einen Teil Ihres Stromverbrauches im Voraus. Je mehr Sie voraus bezahlen (bis zu einer Jahresrechnung), desto günstiger ist in der Regel der Tarif.
Nutzung
Nutzung
Nutzen Sie den Strom privat oder als Firma? Als Firma wechseln Sie bitte zu gewerblich.
   
Nur Ökostrom-Tarife
Es werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme Kopplung produziert oder der Stromlieferant verpflichtet sich, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichmaßnahmen durchzuführen (Klima-Tarife).
   
Neukundenbonus berücksichtigen
Viele Anbieter geben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus. Wenn Sie dieses Feld nicht abwählen, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt.
   
Tarife mit Kaution anzeigen
Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch häufig Sonderabschlag genannt.
   
Preisgarantie
Es werden nur Tarife mit einer Preisgarantie angezeigt. Dies ist hilfreich, wenn Sie glauben, daß die Strompreise im nächsten Jahre sehr stark steigen werden.
   
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