Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
Härtefallregelung
Durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet einen gewissen Prozentsatz an erneuerbarer Energie abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Die dadurch entstehenden Kosten können an den Kunden weitergegeben werden. Dies hat beson- ders hohe Auswirkungen für stromintensive Un- ternehmen.
Aus diesem Grunde wurden die sogenannte Härtefallregelungen eingeführt. Die Härtefallre- gelung sieht vor, dass gewisse Unternehmen teilweise vom Kostenanteil aus dem Erneuer- bare-Energie-Gesetz befreit werden. Um in den Genuss der Härtefallregelung zu kommen, muss das jeweilige Unternehmen nachweisen, dass der Stromverbrauch in den letzten zwölf Kalendermonaten 100 Gigawatt überschritten hat. Darüber hinaus muss das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreiten. Über die Härtefallregelung entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
