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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Ökostrom?
  • Was muss ich bei der Kündigung beachten?
  • Ändert sich etwas bei meinem Stromzähler?
  • Welche Steuern und Abgaben fallen auf Strom?

Liberalisierung des Gasmarktes

Die Liberalisierung des Gasmarktes bezeichnet die kontinuierliche Öffnung des Gasmarktes. Begonnen hat die Liberalisierung des Gasmark- tes durch die Energierechtsnovelle im Jahr 1998. Jedoch sollte es noch einige Jahre dauern, bis die Gaskunden wirklich die Möglichkeit hatten, den Gasanbieter frei zu wählen.

Der Liberalisierung des Gasmarktes wurden mehrere Steine in den Weg gelegt. Zu den größten Problemen gehörten langfristige Lieferverträge, abgeschottete Marktgebiete und Interventio- nen der großen Energiekonzerne. Erst im Jahr 2005 wurde der Bundesnetzagentur die Aufsicht über das Gasnetz übertragen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, für einen diskriminierungs- freien Netzzugang für alle Wettbewerber zu sorgen. Zu einer wirklichen Liberalisierung des Gasmarktes kam es faktisch erst im April 2006. Von da an hatten die Kunden die Möglichkeit den Gasanbieter frei zu wählen. Bis heute wird aber die Liberalisierung des Gasmarktes durch internationale Gashändler, wie beispielsweise Gazprom, erschwert.

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Wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. Verwenden Sie dazu einfach Ihre letzte Jahresrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters. Sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an die angezeigten Richtwerte halten:

Single ca. 2.000 kWh/Jahr
Paar ca. 3.500 kWh/Jahr
Familie ca. 5.000 kWh/Jahr
Familie Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh/Jahr
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Zahlweise/Abschlagszahlung
Zahlweise/Abschlagszahlung
Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen, d.h. Sie zahlen zumindest einen Teil Ihres Stromverbrauches im Voraus. Je mehr Sie voraus bezahlen (bis zu einer Jahresrechnung), desto günstiger ist in der Regel der Tarif.
Nutzung
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Nur Ökostrom-Tarife
Es werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme Kopplung produziert oder der Stromlieferant verpflichtet sich, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichmaßnahmen durchzuführen (Klima-Tarife).
   
Neukundenbonus berücksichtigen
Viele Anbieter geben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus. Wenn Sie dieses Feld nicht abwählen, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt.
   
Tarife mit Kaution anzeigen
Manche Anbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch häufig Sonderabschlag genannt.
   
Preisgarantie
Es werden nur Tarife mit einer Preisgarantie angezeigt. Dies ist hilfreich, wenn Sie glauben, daß die Strompreise im nächsten Jahre sehr stark steigen werden.
   
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