Infos & Vergleich
Stromanbieter
Begriffe A bis Z
A
- Abgasverlust
- Abmeldung
- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Absorptionskälte- maschine
- Abwärme
- Anbieterwechsel
- Anschlussleistung
- Anschlusspflicht
- Atomausstieg
- Aufbereitung
- Ausflockung
B
- Bandlieferung
- Benutzungsstunden
- Bestabrechnung
- Bilanzkreis
- Biodiesel
- Biogas
- Biomasse
- Blauer Engel
- Blindleistung
- Blockheizkraftwerk
- Brauchwasser
- Brennstoffzelle
- Brennwert
C
D
E
F
G
- Gas
- Gasanbieter
- Gasströmungswächter
- Gasturbine
- Gasverteilnetz
- Gaszähler
- Geothermie
- Gleichstrom
- Grid-Code 2000
- Grundlast
- Grüner Strom
H
J
K
L
- Lastspitze
- Laufwasserkraftwerk
- Liberalisierung des Gasmarktes
- Liberalisierung des Strommarktes
- Liefervertrag
M
N
Ö
P
R
S
- Sekundärenergie
- Solarenergie
- Solarzelle
- Stadtwerke
- Stickoxid
- Strom
- Strombörse
- Stromeinspeisungs- vergütung
- Stromhandelsindex
- Strompool
- Strompreis
- Stromqualität
- Stromtarife
- Stromverbrauch
- Stromvergleich
T
Ü
U
V
- Verbändevereinbarung Gas (VV Gas)
- Verbändevereinbarung Strom (VV Strom)
- Verrechnungspreis
- Versorgungsgebiet
- Versorgungspflicht
- Versorgungssicherheit
- Virtuelles Kraftwerk
- Volatilität
W
- Wärme-Contracting
- Wärmeschutzverordnung
- Wasseraufbereitung
- Wechselbereitschaft
- Wechselgebühren
- Windenergie
- Windkraftanlage
- Wirkungsgrad
Z
Häufig gestellte Fragen
Reziprozitätsklausel
Die Reziprozitätsklausel ist eine Regelung aus dem Bereich des Strom- und Gasmarktes. Die Reziprozitätsklausel ist Bestandteil der Neure- gelung des Energierechts. Sie besagt, dass die Netzbetreiber die Durchleitung von Gas oder Strom verweigern können, wenn das Gas oder der Strom aus einem Land geliefert wird, in wel- chem der Kunde umgekehrt aber nicht beliefert werden kann.
Die Reziprozitätsklausel wird jedoch häufig als wettbewerbsbehindernd angesehen. Im Be- reich des Strommarktes ist sie sinnvoll, da so Wettbewerber nicht ungehindert in geöffnete Märkte exportieren können. Auf diese Weise schützt die Reziprozitätsklausel den inländi- schen Strommarkt. Dies kann auch Anbieter von Billigstrom betreffen. Im Bereich des Gas- marktes ist die Reziprozitätsklausel kritischer zu sehen, da Deutschland selber nur sehr ge- ringe Erdgasvorkommen hat und auf den Import angewiesen ist. Zudem unterscheidet sich die Gasbeschaffenheit von Region zu Region. Wenn ein Abnehmer auf eine bestimmte Gas- beschaffenheit angewiesen ist, kann er aufgrund der Reziprozitätsregel häufig nicht zu ei- nem günstigeren Anbieter wechseln.
