Eine Stromsperre ist für Betroffene eine ernste Situation. Doch es gibt Rechte und Möglichkeiten, sie zu verhindern oder rückgängig zu machen.
Ab wann darf der Anbieter sperren?
Ein Stromanbieter darf erst sperren, wenn: (1) Ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro besteht, (2) Der Anbieter mindestens 4 Wochen vor der Sperre schriftlich gewarnt hat, (3) Die Sperre verhältnismäßig ist (bei gesundheitlichen Risiken kann sie unzulässig sein).
Was tun bei drohender Stromsperre?
- Sofort Kontakt zum Anbieter aufnehmen und Ratenzahlung vereinbaren
- Sozialberatung aufsuchen (z.B. Caritas, Diakonie) – diese vermitteln oft
- Beim Jobcenter Darlehen für Energieschulden beantragen
- Im äußersten Fall: Anwalt oder Verbraucherzentrale einschalten
Sperre trotz Zahlung?
Wenn Sie die ausstehenden Beträge bezahlt haben und die Sperre dennoch nicht aufgehoben wird, haben Sie einen Anspruch auf sofortige Wiederversorgung. In diesem Fall drohen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter.
Jetzt Ihren Tarif vergleichen
Prüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen – kostenlos und unverbindlich.
Kostenloser Stromvergleich